Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1993

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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93   

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OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93 (https://dejure.org/1993,1115)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.08.1993 - 2 B 11694/93 (https://dejure.org/1993,1115)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. August 1993 - 2 B 11694/93 (https://dejure.org/1993,1115)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beförderungsentscheidung; Dienstliche Beurteilungen; Leistungsbild; Anlaßbeurteilungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 225
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1971 - 2 D 3/71
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93
    Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, daß im Falle veränderter tatsächlicher Umstände, die insbesondere im Erstellen aktueller dienstlicher Beurteilungen liegen könnten, ein Antrag auf Abänderung oder Aufhebung der einstweiliger Anordnung gestellt werden kann (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 20. Oktober 1971, NJW 1972, 303).
  • VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93
    Ist letzteres der Fall, muß der Dienstherr die Erstellung aktueller dienstlicher Beurteilungen veranlassen und vor der Auswahlentscheidung abwarten (Beschluß des Senats vom 24. Juni 1991 -2 B 10865/91.OVG - OVG Hamburg, Beschluß vom 13. August 1991, DÖD 1991, 257; HessVGH, Beschluß vom 10. Oktober 1989, ZBR 1990, 185; Wittkowski, NJW 1993, 817 [821]).
  • BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 23.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93
    Der Senat bemerkt dazu allerdings, daß diese Auslegung nicht von vornherein zwingend ist; liegen - anders als hier - Regelbeurteilungen von (noch) hinreichender Aktualität vor, ist nach allgemeinen Grundsätzen der Dienstherr zwar nicht verpflichtet, aber berechtigt, anläßlich des Beförderungsvorgangs die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der konkurrierenden Bewerber im Wege einer Anlaßbeurteilung zeitnah festzustellen (Beschluß des Senats vom23. Juni 1989 - 2 B 23/89 -).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93
    Ist letzteres der Fall, muß der Dienstherr die Erstellung aktueller dienstlicher Beurteilungen veranlassen und vor der Auswahlentscheidung abwarten (Beschluß des Senats vom 24. Juni 1991 -2 B 10865/91.OVG - OVG Hamburg, Beschluß vom 13. August 1991, DÖD 1991, 257; HessVGH, Beschluß vom 10. Oktober 1989, ZBR 1990, 185; Wittkowski, NJW 1993, 817 [821]).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Sie ist nach Art. 33 Abs. 2 GG auch nicht erforderlich, solange auf Regelbeurteilungen zurückgegriffen werden kann, die für das zu vergebende Amt hinreichende Aussagekraft haben und weder von erheblich unterschiedlicher noch von ganz mangelnder Aktualität sind (OVG Rheinland-Pfalz 23. August 1993 - 2 B 11694/93 - DÖD 1994, 269; Hamburgisches OVG 13. August 1991 - BS I 27/91 - DÖD 1991, 257).
  • OLG Saarbrücken, 09.04.2002 - 4 U 124/01

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

    Sofern zu festen Stichtagen Regelbeurteilungen stattgefunden haben - was gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 SLVO alle fünf Jahre zu geschehen hat - muss die jeweils letzte für den Bewerber gefertigte Regelbeurteilung zugrunde gelegt werden (vgl. BVerwG, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 15; OVG Hamburg, DÖD 1991, 257; OVG Koblenz, ZBR 1994, 83; Schnellenbach, Beamtenrecht, aaO., Rdnr. 79).

    Liegt eine zeitnahe Regelbeurteilung jedoch nicht vor oder wurde eine solche wegen zwischenzeitlicher Beförderung nur bezüglich eines niedrigeren Statusamtes erstellt, als desjenigen, das der Bedienstete bei seiner erneuten Bewerbung innehat, so ist eine Anlassbeurteilung vor der Auswahlentscheidung unerlässlich (vgl. OLG Hamm, NVwZ-RR 1998, 535 (536); OVG Koblenz, ZBR 1994, 83; VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 350; OVG Schleswig, NVwZ-RR 1999, 652 (653); Schnellenbach, Beamtenrecht, aaO., Rdnr. 79).

    Eine Beurteilung, die älter ist als 10 Jahre ist jedenfalls nicht mehr geeignet (vgl. OVG Koblenz, ZBR 1994, 83).

    Dasselbe gilt von Beurteilungen, die nahezu neun Jahre zurückliegen (vgl. OVG Koblenz, ZBR 1994, 83 (84)).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - 1 B 704/01

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung betreffend eine Beförderung eines

    vgl. etwa Hamburgisches OVG, Beschluss vom 13. August 1991 - Bs I 27/91 -, DÖD 1991, 257; in diesem Zusammenhang auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. August 1993 - 2 B 11694/93.OVG -, ZBR 1994, 83: jedenfalls nach Ablauf von nahezu neun Jahren fehlt die Aktualität gänzlich.

    vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. August 1993 - 2 B 11694/93.OVG -, a.a.O.; OVG Schleswig- Holstein, Beschluss vom 7. Juni 1999 - 3 M 18/99 -, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 5. August 1999 - 2 M 2045/99 -, a.a.O.

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1993 - 12 A 2290/91   

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https://dejure.org/1993,8317
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1993 - 12 A 2290/91 (https://dejure.org/1993,8317)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.08.1993 - 12 A 2290/91 (https://dejure.org/1993,8317)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. August 1993 - 12 A 2290/91 (https://dejure.org/1993,8317)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verjährung eines Schadensersatzanspruches; Dienstherr; Soldat; Beschäftigungsverhältnis der Ehefrau; Unterlassen einer Anzeige ; Überzahlung von Bezügen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 225
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Ansbach, 18.03.2019 - AN 1 S 17.02405

    Schadensersatz bei Verstoß gegen versorgungsrechtliche Anzeigepflicht

    Die dem Handeln gleichgesetzte Verletzung der Pflicht zum Tätigwerden entstand jeden Monat neu (vgl. OVG NRW, U.v. 16.8.1993 - 12 A 2290/91 - juris Rn. 3).

    Bei Schadensersatzansprüchen aus der pflichtwidrigen Nichtanzeige eines für die Versorgung relevanten Umstands ist für die Berechnung der 10-Jahres-Frist zu beachten, dass der Beamte zu jedem Zahlungstermin erneut zur Anzeige verpflichtet ist (OVG NW, U.v. 16.8.1993 - 12 A 2290/91 - juris; Conrad in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Art. 78 BayBG Rn. 9).

  • VG Meiningen, 08.11.2004 - 1 K 967/99

    Recht der Bundesbeamten; Zur Frage der Verjährung deliktischer

    Der sich aus diesen Regelungen ergebende "allgemeine Grundgedanke" rechtfertige deren entsprechende Anwendung auf die beamtenrechtliche Innenhaftung unter anderem nach § 82 ThürBG (siehe auch: Battis, Bundesbeamtengesetz, Kommentar, 3. Aufl., § 87 Rdnr. 15; Beckmann, Die Haftung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn, in: Beiträge zum Beamtenrecht, Bd. 9, S. 183, 193 f; OVG Münster, U. v. 16.08.1993 - 12 A 2290/91 -, NVwZ-RR 1994, 225; Palandt, a. a. O., § 852 Rdnr. 4 b).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2018 - 18 U 96/15
    Eine Vergleichbarkeit mit dem Sachverhalt, der der Entscheidung des 6. Zivilsenates des Oberlandesgerichts (Urt. vom 25.11.1999 - 6 U 146/98, zit. nach juris) bzw. dem Fall, der der Entscheidung des OVG Münster (Urteil vom 16.08.1993 - 12 A 2290/91) zugrunde liegen, ist daher nicht gegeben.
  • VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/03

    Recht der Richter; Recht der Richter; Anforderungsprofil; Direktor des

    Vor einer Auswahlentscheidung über die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens ist ein aktueller Leistungs- und Eignungsvergleich zwischen den in Betracht kommenden Beamten bzw. Richtern vorzunehmen (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -, a.a.O. und vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -, ThürVGRspr. 1999, ff. 93; vgl. ferner VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 347 ff. und 350; OVG Münster, NVwZ-RR 1994, 225, 226; OVG Lüneburg, OVGE 43, 325, 330; vgl. auch BVerwG, ThürVBl.
  • VG Weimar, 09.10.2002 - 4 E 312/02

    Recht der Landesbeamten; Bewerbungsverfahrensanspruch; Konkurrentenverfahren;

    Zu einem ordnungsgemäßen Auswahlverfahren bei der Verleihung von Beförderungsdienstposten gehört neben der Beiziehung der Personalakten grundsätzlich die Berücksichtigung aktueller dienstlicher Beurteilungen der zur Auswahl stehenden Beamten - wenn diese nicht vorliegt, einer aktuellen Bedarfs-(Anlass-)beurteilung - und eine Begründung der Auswahlentscheidung (vgl. nur: VGH Kassel, B. v. 18.02.1991 - 1 TH 85/91 -, NVwZ-RR 1992, 34, 35; VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 350 und NVwZ-RR 1994, 347 ff.; OVG Münster, NVwZ-RR 1994, 225, 226; OVG Lüneburg, OVGE 43, 325, 330; vgl. auch BVerwG, ThürVBl.
  • VG Weimar, 17.12.1998 - 4 E 2593/98

    Beurteilungsgrundlagen bei Beförderungskonkurrenz; Einstweilige Anordnung zur

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  • VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf die Besetzung der Stelle

    Vor einer Auswahlentscheidung über die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens ist ein aktueller Leistungs- und Eignungsvergleich zwischen den in Betracht kommenden Beamten bzw. Richtern vorzunehmen (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -, a.a.O. und vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -, ThürVGRspr. 1999, ff. 93; vgl. ferner VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 347 ff. und 350; OVG Münster, NVwZ-RR 1994, 225, 226; OVG Lüneburg, OVGE 43,325,330; vgl. auch BVerwG, ThürVBI. 1994, 85).
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